Die gesetzliche Absicherung für Kinder im Invaliditätsfall ist unzureichend. So haben sie beispielsweise bei dauerhaften Krankheits- oder Unfallfolgen keinerlei gesetzlichen Rentenanspruch.
Diese Lücke können Sie mit unserer Kinderversicherung schließen. Sie bietet Ihrem Kind Versicherungsschutz bei Invalidität durch Krankheit oder Unfall und bei medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalten.
Wir verzichten darauf, angeborene und psychische Erkrankungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, vom Versicherungsschutz auszuschließen.
Die Kinderversicherung bietet Schutz bei Invalidität und Krankenhausaufenthalt bis zu 21. Lebensjahr und damit ca. 3 Jahre länger als marktüblich.
Der umfassende Versicherungsschutz ist dem Kind auch dann sicher, wenn dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen sollte. Ist der Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn nicht älter als 45 Jahre, wird die Kinderversicherung bis zum 21. Lebensjahr des Kindes beitragsfrei weitergeführt, falls der Versicherungsnehmer nach den ersten beiden Jahren sterben sollte.
Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser Ansprechpartner vor Ort erstellt Ihnen gerne ein persönliches Angebot. Dieser Schutz für Ihr Kind muss nicht teuer sein.